Kramer Yachting Switzerland GmbH

Entwurf – Stand: 28. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Kramer Yachting Switzerland GmbH (nachfolgend «Kramer Yachting Switzerland») und ihren Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrieb, der Vermittlung und dem Erwerb von Yachten, insbesondere Lagoon Segel- und Motorkatamaranen, sowie den damit verbundenen Beratungs- und Dienstleistungen.

1.2 Die AGB gelten, soweit sie ausdrücklich oder durch Verweis in eine vertragliche Vereinbarung einbezogen wurden.

1.3 Individuelle schriftliche Vereinbarungen, insbesondere Yachtkaufverträge, Auftragsbestätigungen und gesonderte Dienstleistungsverträge, haben bei Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.

1.4 Für Finanzierung, Leasing, Chartermanagement und Leistungen externer Partner können ergänzende Vertragsbedingungen gelten. Diese werden dem Kunden vor einem verbindlichen Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.

2. Vertragsparteien und Leistungen

2.1 Kramer Yachting Switzerland ist als Schweizer Ansprechpartnerin für den Vertrieb von Lagoon Katamaranen tätig und bietet persönliche Beratung, Verkaufsbegleitung und damit verbundene Dienstleistungen an.

2.2 Je nach Geschäftsmodell handelt Kramer Yachting Switzerland als direkte Verkäuferin oder als Vermittlerin zwischen dem Kunden und einem anderen Verkäufer.

2.3 Die jeweilige Rolle sowie die Identität des tatsächlichen Verkäufers werden im individuellen Angebot oder Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten.

2.4 Kramer Yachting Switzerland arbeitet bei Bedarf mit der Werft Lagoon, Unternehmen des internationalen Kramer-Yachting-Netzwerks sowie spezialisierten Dienstleistern zusammen.

2.5 Rechtlich selbständige Unternehmen bleiben für die von ihnen vertraglich übernommenen Leistungen verantwortlich.

3. Angebote und Vertragsabschluss

3.1 Informationen auf der Website, in Broschüren, Preislisten und sonstigen Werbematerialien dienen der allgemeinen Produktinformation und stellen grundsätzlich keine verbindlichen Kaufangebote dar.

3.2 Individuelle Angebote enthalten die wesentlichen Angaben zur Yacht, ihrer Konfiguration, zum Preis und zum vorgesehenen Leistungsumfang.

3.3 Ein verbindlicher Kaufvertrag entsteht durch die übereinstimmende vertragliche Zustimmung der beteiligten Parteien. Die hierfür vereinbarte Form ergibt sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise Kaufvertrag.

3.4 Mündliche Angaben und unverbindliche Vorabklärungen werden nur dann Bestandteil des Kaufvertrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder vom Verkäufer verbindlich zugesichert wurden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

4. Yachtkonfiguration und Ausstattung

4.1 Lagoon Katamarane können innerhalb der vom Hersteller angebotenen Möglichkeiten individuell konfiguriert werden.

4.2 Die verbindliche Ausstattung ergibt sich aus dem unterzeichneten Kaufvertrag, der vereinbarten Optionsliste und den dazugehörigen technischen Unterlagen.

4.3 Abbildungen, Renderings, Fotografien und Ausstellungsmodelle können Sonderausstattungen, individuelle Materialien oder vom Serienumfang abweichende Konfigurationen zeigen.

4.4 Technische Weiterentwicklungen und Änderungen seitens des Herstellers bleiben vorbehalten, soweit sie den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigen. Wesentliche Abweichungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und unterliegen den gesetzlichen Rechten des Käufers.

4.5 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden können Auswirkungen auf Preis, Ausstattung und Liefertermin haben. Sie werden vor der Umsetzung gesondert vereinbart.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Verbindlich sind ausschliesslich die im individuellen Kaufvertrag festgelegten Preise und Zahlungsbedingungen.

5.2 Preise können abhängig von Lieferland, Währung und Vertragsgestaltung unterschiedlich ausgewiesen werden. Ob Mehrwertsteuer, Einfuhrabgaben, Transport, Registrierung, Ausrüstung oder weitere Nebenkosten enthalten sind, wird im Angebot beziehungsweise Kaufvertrag festgelegt.

5.3 Anzahlungen, Teilzahlungen und Schlusszahlungen werden im Kaufvertrag unter Angabe der jeweiligen Fälligkeiten und Zahlungsempfänger geregelt.

5.4 Zahlungen erfolgen ausschliesslich an die vertraglich vereinbarten Zahlungsempfänger und Bankverbindungen.

5.5 Bei Zahlungsverzug gelten die vertraglich vereinbarten Regelungen sowie die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

5.6 Preisänderungen nach Vertragsabschluss sind nur im Rahmen einer entsprechenden wirksamen vertraglichen Vereinbarung zulässig.

6. Finanzierung und Leasing

6.1 Kramer Yachting Switzerland unterstützt Kunden auf Wunsch bei der Prüfung geeigneter Finanzierungs- oder Leasingmöglichkeiten.

6.2 Die Finanzierung erfolgt gegebenenfalls durch spezialisierte Banken, Leasinggesellschaften oder andere Finanzdienstleister.

6.3 Die Entscheidung über die Gewährung einer Finanzierung sowie deren Konditionen liegt beim jeweiligen Finanzierungspartner.

6.4 Ein Anspruch auf die Vermittlung oder Bewilligung einer bestimmten Finanzierung besteht nicht.

6.5 Ein Finanzierungs- oder Leasingvertrag wird gesondert zwischen den hierfür vorgesehenen Vertragsparteien abgeschlossen.

7. Lieferung und Übergabe

7.1 Lieferort, vorgesehener Liefertermin, Transport, Überführung und Umfang der Übergabeleistungen werden im individuellen Kaufvertrag festgelegt.

7.2 Liefertermine gelten nur dann als verbindliche Fixtermine, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

7.3 Zeichnen sich Lieferverzögerungen ab, informiert der verantwortliche Vertragspartner den Käufer und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.

7.4 Die Rechte und Pflichten bei einer Lieferverzögerung ergeben sich aus dem Kaufvertrag und dem anwendbaren Recht. Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.

7.5 Bei der Übergabe werden die Yacht und die vereinbarte Ausstattung im Rahmen eines gemeinsamen Übergabeprozesses geprüft.

7.6 Ein Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Yacht sowie allfällige offene Punkte.

7.7 Der Übergang von Eigentum, Nutzen und Gefahr richtet sich nach dem individuellen Kaufvertrag und dem anwendbaren Recht.

8. Gewährleistung und Herstellergarantien

8.1 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers richten sich nach dem auf den jeweiligen Kaufvertrag anwendbaren Recht und den wirksam vereinbarten Vertragsbedingungen.

8.2 Allfällige zusätzliche Herstellergarantien von Lagoon gelten im jeweils zugesicherten Umfang und gemäss den dafür vorgesehenen Garantiebedingungen.

8.3 Eine Herstellergarantie ersetzt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem verantwortlichen Verkäufer nicht, soweit diese anwendbar sind.

8.4 Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah zu dokumentieren und dem zuständigen Vertragspartner mitzuteilen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten bleiben vorbehalten.

8.5 Für die Bearbeitung von Garantie- und Gewährleistungsfällen unterstützt Kramer Yachting Switzerland den Kunden entsprechend der im Einzelfall übernommenen Rolle.

9. Registrierung, Versicherung und weitere Dienstleistungen

9.1 Auf Wunsch unterstützt Kramer Yachting Switzerland die Organisation von Registrierung, Versicherung, Transport, Überführung und weiteren yachtbezogenen Dienstleistungen.

9.2 Diese Leistungen können durch fachlich qualifizierte externe Partner erbracht werden.

9.3 Leistungsumfang, Verantwortlichkeiten, Vergütung und Vertragspartner werden vor einer verbindlichen Beauftragung festgelegt.

9.4 Behördliche Bewilligungen, Flaggenregistrierungen und Versicherungsdeckungen unterliegen den jeweils geltenden gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen.

10. Chartermanagement

10.1 Kramer Yachting Switzerland informiert interessierte Eigner über Möglichkeiten der gewerblichen Nutzung und der Aufnahme ihrer Yacht in ein Chartermanagementprogramm.

10.2 Der Charterbetrieb erfolgt auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen mit dem jeweils verantwortlichen Charterbetreiber.

10.3 Fragen der Eigennutzung, Vermarktung, Vergütung, Wartung, Haftung, Versicherung, Vertragslaufzeit und Kündigung werden im entsprechenden Chartermanagementvertrag geregelt.

10.4 Angaben über mögliche Chartereinnahmen oder Betriebskosten sind als Kalkulationsgrundlagen beziehungsweise Prognosen zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung vereinbart wurde.

10.5 Eine bestimmte Auslastung, Einnahme oder Rendite ist nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich und rechtswirksam vereinbart wird.

11. Haftung

11.1 Die Haftung von Kramer Yachting Switzerland richtet sich nach ihrer jeweiligen vertraglichen Rolle, den individuell übernommenen Pflichten und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

11.2 Für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden wird die Haftung nicht im Voraus ausgeschlossen oder beschränkt.

11.3 Für Leistungen rechtlich selbständiger Drittunternehmen gelten die jeweils vereinbarten Vertragsverhältnisse. Eine allfällige eigene Haftung von Kramer Yachting Switzerland bleibt vorbehalten.

11.4 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen und Ansprüche bleiben unberührt.

12. Datenschutz und Vertraulichkeit

12.1 Kramer Yachting Switzerland bearbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung und ihrer Datenschutzerklärung.

12.2 Kundendaten werden insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, zur Vertragsvorbereitung, Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung verwendet.

12.3 Eine Weitergabe an Hersteller, verbundene Unternehmen oder externe Dienstleister erfolgt, soweit dies für die vereinbarten Leistungen erforderlich oder anderweitig rechtlich zulässig ist.

12.4 Weitere Informationen zu Datenempfängern, Bearbeitungszwecken und Betroffenenrechten finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung.

13. Geistiges Eigentum und Unterlagen

13.1 Marken, Logos, technische Zeichnungen, Bilder, Broschüren und sonstige geschützte Inhalte bleiben Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.

13.2 Dem Kunden überlassene Unterlagen dürfen im gesetzlich zulässigen Rahmen für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden.

13.3 Eine weitergehende kommerzielle Nutzung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung bedarf der erforderlichen Zustimmung der Rechteinhaber.

14. Änderungen der AGB

14.1 Kramer Yachting Switzerland kann diese AGB für zukünftige Geschäftsbeziehungen ändern.

14.2 Für bereits abgeschlossene Verträge gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksam vereinbarte Fassung.

14.3 Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse bedürfen einer entsprechenden wirksamen Vereinbarung oder gesetzlichen Grundlage.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Für Vertragsverhältnisse mit Kramer Yachting Switzerland gilt grundsätzlich schweizerisches Recht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes wirksam vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

15.2 Für Streitigkeiten sind die nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichte massgeblich.

15.3 Bei Geschäften mit internationalem Bezug können abweichende zwingende Gerichtsstands- und Rechtswahlbestimmungen zur Anwendung kommen.

15.4 Gesonderte Verträge mit ausländischen Verkäufern, Charterbetreibern oder Finanzierungspartnern können eigenen Rechtswahl- und Gerichtsstandsregelungen unterliegen.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen.

16.2 An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

16.3 Diese AGB werden in deutscher Sprache bereitgestellt. Bei weiteren Sprachfassungen ist die für das jeweilige Vertragsverhältnis vereinbarte Sprache massgeblich.

Kramer Yachting Switzerland GmbH

Geschäftsanschrift: [gemäss Handelsregister ergänzen]

E-Mail: [bestätigte Kontaktadresse ergänzen]

UID: [ergänzen]

*Fassung vom 28. Oktober 2026 – Entwurf zur rechtlichen Prüfung.*